Du sollst nicht lügen! Oder doch?

Lügen oder nicht lügen?

Neues Jahr, neue Vorsätze. Die gängigsten Vorsätze der Deutschen sind, sich mehr Zeit für Privates zu nehmen und mit dem Rauchen aufzuhören. Wer am Heiligabend der Weihnachtspredigt aufmerksam gelauscht hat, hat sich vielleicht auch vorgenommen, in diesem Jahr das 8. Gebot wirklich ohne Ausnahme zu befolgen. Aber oft scheitert dieses Vorhaben dann wieder an der Frage, was mit den sogenannten „White Lies“ ist; den Lügen aus Höflichkeit, den Notlügen oder eben: Den Lügen im Bewerbungsgespräch für Ihre neue Stelle!

Wie bitte? Personaler dürfen nicht alles fragen

Auch wenn ein Chef im Bewerbungsgespräch am liebsten alles über seinen potenziellen neuen Mitarbeiter wissen möchte, darf er dennoch nicht alles fragen. Weil er das weiß, hat er längst Methoden entwickelt, wie er die Antworten seinem Kandidaten doch noch entlocken kann.

Planen Sie eigentlich, demnächst ein Kind zu bekommen? Gehören Sie einer Religionsgemeinschaft an? Haben Sie Schulden? All das sind unzulässige Fragen im Bewerbungsgespräch, die nicht wahrheitsgemäß beantwortet werden müssen. Wer nicht lügen möchte, sollte sich schon im Vorfeld des Gespräches passende Antwortmöglichkeiten zurecht legen.

Personaler setzen bei den sogenannten verbotenen Fragen auf den Überraschungseffekt. Zuerst kommen Fragen zur Ausbildung, zum letzten Arbeitgeber und den Gehaltsvorstellungen und dann wird sie geschickt eingeworfen, die verblüffende Frage, die Bewerber kalt überrascht: Sind Sie eigentlich homosexuell?

Wie Bewerber auf unzulässige Fragen im Bewerbungsgespräch reagieren können

Gesetzlich sind Lügen auf unzulässige Fragen sogar erlaubt. Auch wenn der Bewerber bewusst auf eine unzulässige Frage eine falsche Antwort gibt, kann er dafür nicht belangt werden. Wenn eine Frau mit dickem Bauch im Bewerbungsgespräch sitzt, darf sie dennoch behaupten, sie sei nicht schwanger. Kommt diese Lüge aber noch während der Probezeit ans Licht, stehen die Chancen schlecht für eine weitere Beschäftigung.

Notlügen sollten daher auch im Bewerbungsgespräch das bleiben, was sie sind: Der letzte Ausweg aus einer Notlage. Schließlich soll das Vertrauensverhältnis zum Arbeitgeber nicht schon im Vorfeld gestört werden. Daher wäre es sinnvoll, sich Antworten zu überlegen, um diese Frage gekonnt zu umschiffen.

Auf die Frage nach der eigenen Kinderplanung könnten Frauen antworten: „Im Moment ist mir meine Karriere wichtiger“. Fragen nach eventuellen Schulden könnte man umgehen, indem man erklärt, man beschäftigte sich immer intensiv mit den eigenen Finanzen und der persönlichen Haushaltsplanung.

Ausnahmen für unzulässige Fragen im Bewerbungsgespräch

Haben Sie eine Krankheit oder sind Sie eigentlich vorbestraft? Diese Fragen dürfen Personaler unter bestimmten Umständen an den Bewerber richten. Und zwar dann, wenn ein „Ja“ sich unmittelbar auf den Job auswirken würde. Wer beispielsweise in Küchen oder mit Lebensmitteln arbeitet, muss in aller Regel ein Gesundheitszeugnis vorlegen, in dem auch eventuelle Krankheiten vermerkt sind. Hier muss der Bewerber zum eigenen Schutz und zum Schutz von Verbrauchern oder Patienten wahrheitsgemäß antworten. Auch wer sich beispielsweise in einer katholischen Betreuungseinrichtung bewirbt, muss sich die Frage nach der eigenen Religionszugehörigkeit gefallen lassen.

Wer aus einer unzulässigen Frage im Bewerbungsgespräch eine lässige Antwort strickt, hat am Ende den Sieg nach Punkten errungen. Und wer noch auf der Suche nach einem Bewerbungsgespräch ist, findet auf www.workpool.jobs Stellenanzeigen für alle Branchen und Arbeitsmodelle.